Land und Studierendenwerke setzen Nothilfefonds für Studierende auf

Unbürokratischer Zuschuss zur Überbrückung von Notlagen - Wiesbaden. Das Land Hessen kündigt gemeinsam mit den fünf hessischen Studierendenwerken schnelle Hilfen für in Not geratene Studierende an.

Um Studierende, die ihren Lebensunterhalt bisher ganz oder teilweise über eine Nebentätigkeit finanziert haben, zu unterstützen, stehen kurzfristig 250.000 Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke bereit.Die Mittel stammen aus dem mit dem Haushalt 2020 erhöhten Zuschuss des Landes an die Studierendenwerke. Damit sollen Studentinnen und Studenten, die sonst nicht über die Runden kommen würden, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 200 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.

Typische Jobs fallen weg

In der aktuellen Krise fallen viele typische Jobs für Studierende weg, etwa das Kellnern in Cafés und Bars“, erklärt Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Mir ist bewusst, dass mit 200 Euro keine großen Sprünge möglich sind. Aber auch angesichts der Tatsache, dass leider immer noch keine bundesweite Lösung für solche Notlagen vorliegt, ging es jetzt vor allem darum, schnelle Hilfen zu ermöglichen, die den Studierenden etwas Zeit geben, sich anderweitig um Finanzierungsquellen zu bemühen.“

Studentenwerke sorgen für Auszahlung

Für die Auszahlung der Soforthilfe sorgen die hessischen Studenten- und Studierendenwerke. Dort ist die Corona-Soforthilfe für Studentinnen und Studenten in existenzieller Not hochwillkommen. Dr. Uwe Grebe, Geschäftsführer des Studentenwerks Marburg und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Studenten- und Studierendenwerke, dankt der Landesregierung und besonders Ministerin Dorn: „So muss Soforthilfe aussehen – unbürokratisch und schnell. Hessen lässt seine Studierenden nicht im Stich.“

Das Geld wird den Studierendenwerken anteilig für die von ihnen betreuten Studierenden rasch zur Verfügung gestellt. Anträge können ab Mitte nächster Woche gestellt werden. Die Vergabekriterien können auf der Homepage des für die eigene Hochschule zuständigen Studierendenwerkes eingesehen werden.

Wichtig: Voraussichtlich am Dienstag, 21. April, spätestens Mittwoch, 22, April, werden die Vergabekriterien für den Nothilfefonds veröffentlicht. Ab dann können Sie den Zuschuss bei dem für Sie zuständigen Studierendenwerk oder Studentenwerk beantragen. Wir informieren Sie direkt über unsere SocialMedia-Kanäle.

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 18.04.2020