Semesterticket-Härtefonds
Antragstellung für WS 25/26 voraussichtlich ab 15.07.2025
Erstattungsgrund Landesticket Hessen:
- Antragsfrist endet bereits am 30.09.2025
Alle anderen Erstattungsgründe:
- Antragsfrist 03.11.2025
Studierende in Frankfurt am Main zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Beitrag für das digitale AStA-Semesterticket.
Sie können bei Vorliegen bestimmter Gründe einen Antrag auf Rückerstattung des AStA-Semesterticketbeitrags bei der Härtefondsstelle des Studierendenwerks Frankfurt am Main stellen. Mit der Rückerstattung erlischt die Berechtigung zur Nutzung des AStA-Semestertickets, der QR-/Aztec-Code wird ungültig.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Eine Übersicht aller Erstattungsgründe, Erstattungsbeträge und erforderlicher Nachweise finden Sie hier►
Hier geht es zum Antragsportal►
Die Verwaltung des Härtefonds führt das Studierendenwerk Frankfurt am Main im Auftrag des AStA der Goethe-Universität durch. Fragen zur Erstattung beantwortet Ihnen die Härtefondsstelle.
Kontakt
Telefon: 069/798-23088
haertefonds(at)swffm.de
Bitte beachten Sie die Ausschlussfristen zur Antragstellung!
Die aktuelle AStA-Härtefondssatzung Satzung finden Sie hier►
Weitere Informationen zum Semesterticket und zum Geltungsbereich finden Sie unter Semesterticket AStA Goethe-Universität►
Frist Antragstellung
SoSe 2025
- nur noch gesundheitliche Gründe bis 03.11.2025
WiSe 2025/26
- Antragstellung voraussichtlich ab 15.07.2025 möglich