Semesterticket-Härtefonds
Achtung bei Erstattungsgrund Landesticket Hessen:
- Antragsfrist endet bereits am 30.09.2024
- AStA-Semesterticket WS 2024/25 darf nicht abgerufen sein.
- Eigene Erstattungsmaske für das Landesticket im Portal. Bitte diese auswählen, wenn Sie ein Landesticket geltend machen möchten!
Weitere Informationen zu Änderungen finden Sie unter Übersicht der Änderungen für Studierende►
Studierende in Frankfurt am Main zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Beitrag für das AStA-Semesterticket. Dieses ist ab Sommersemester 2024 ein digitales Deutschlandticket. Weitere Informationen zum Semesterticket und zum Geltungsbereich finden Sie unter Semesterticket AStA Goethe-Universität►
Studierende der Goethe-Universität können bei Vorliegen bestimmter Gründe einen Antrag auf Rückerstattung des AStA-Semesterticketbeitrags bei der Härtefondsstelle des Studierendenwerks Frankfurt am Main stellen. Mit der Rückerstattung erlischt die Berechtigung zur Nutzung des AStA-Semestertickets, der QR-Code wird ungültig. Ausnahme Landesticket Hessen: Das AStA-Semesterticket darf nicht abgerufen sein.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Eine Übersicht aller Erstattungsgründe, Erstattungsbeträge und erforderlichen Nachweise finden Sie hier►
Hier geht es zum Antragsportal►
Die Verwaltung des Härtefonds führt das Studierendenwerk Frankfurt am Main im Auftrag des AStA der Goethe-Universität durch. Fragen zur Erstattung beantwortet Ihnen die Härtefondsstelle.
Kontakt
Telefon: 069/798-23088
haertefonds(at)swffm.de
Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist zur Antragstellung!
Die aktuelle AStA-Härtefondssatzung Satzung finden Sie hier►
Frist Antragstellung
WS 2024/25
- Landesticket Hessen 30.09.2024
- Andere Erstattungsgründe 04.11.2024
SoSe 2024
- Nur noch gesundheitliche Gründe 04.11.2024