Semesterticket-Härtefonds

Antragstellung für SoSe 2025 voraussichtlich ab 15.01.2025

Änderung Erstattungsgrund Landesticket Hessen:

  • Antragsfrist endet bereits am 31.03.2025
  • AStA-Semesterticket SoSe 2025 darf nicht abgerufen sein.

Alle anderen Erstattungsgründe: 

  • Antragsfrist 13.05.2025

Studierende in Frankfurt am Main zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Beitrag für das digitale AStA-Semesterticket. 

Sie können bei Vorliegen bestimmter Gründe einen Antrag auf Rückerstattung des AStA-Semesterticketbeitrags bei der Härtefondsstelle des Studierendenwerks Frankfurt am Main stellen. Mit der Rückerstattung erlischt die Berechtigung zur Nutzung des AStA-Semestertickets, der QR-/Aztec-Code wird ungültig. Ausnahme Landesticket Hessen: Das AStA-Semesterticket darf nicht abgerufen sein.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Eine Übersicht aller Erstattungsgründe, Erstattungsbeträge und erforderlicher Nachweise finden Sie hier►

Hier geht es zum Antragsportal►

Die Verwaltung des Härtefonds führt das Studierendenwerk Frankfurt am Main im Auftrag des AStA der Goethe-Universität durch. Fragen zur Erstattung beantwortet Ihnen die Härtefondsstelle.

Kontakt
Telefon: 069/798-23088
haertefonds(at)swffm.de

Bitte beachten Sie die Ausschlussfristen zur Antragstellung!

Die aktuelle AStA-Härtefondssatzung Satzung finden Sie hier►

Weitere Informationen zum Semesterticket und zum Geltungsbereich finden Sie unter Semesterticket AStA Goethe-Universität