BAföG-Beratung
Unsere BAföG-Beratung klärt mit Ihnen die individuellen Anspruchsvoraussetzungen, unterstützt Sie bei der Antragstellung und steht Ihnen während der Förderung für Ihre individuellen Fragen zu Änderungen und der Weiterbewilligung bereit.
Unsere Beratung gibt keine Auskunft zu bereits gestellten Anträgen bzw. zu den Bearbeitungsständen.
Beratungszentrum
Campus Westend, Hörsaalzentrum, EG
Theodor-W.-Adorno-Platz 5
60323 Frankfurt am Main
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag | 09:00 - 17:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 15:00 Uhr |
Für eine allgemeine BAföG-Beratung (keine Sachbearbeitung) empfehlen wir einen Termin zu vereinbaren, Bitte wählen Sie hierzu aus, zu welcher Förderungsart Sie beraten werden möchten.
Für welche Förderungsart benötigen Sie eine Beratung?
Studieren Sie an einer Hochschule und möchten BAföG für ein Studium beantragen?
BAföG-Beratung►
Machen Sie eine berufliche Weiterbildung oder einen Lehrgang für eine höhere Qualifikation?
Das Aufstiegs-BAföG, kurz AFBG (vormals das sogenannte "Meister-BAföG") unterscheidet sich sehr stark in der Antragsstellung und Durchführung von dem BAföG für Studierende. Unsere allgemeine BAföG-Beratung kann Ihnen hierzu keine Auskunft geben.
Haben Sie allgemeine Fragen zur Antragsstellung und zu den Voraussetzungen für das Aufstiegs-BAföG? AFBG - alle Infos auf einen Blick►
Bei Fragen zu einem bereits gestellten Antrag wenden Sie sich direkt an Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter*in►
Sie besuchen das Studienkolleg der Goethe-Universität?
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich für das Studienkolleg der Goethe-Universität in Frankfurt am Main zuständig sind.
Anfragen zum Studienkolleg der Goethe-Universität beantworten wir Ihnen gerne.
Persönlichen Termin vereinbaren►
Wenn Sie nicht am Studienkolleg der Goethe-Universität eingeschrieben sind, finden Sie hier eine Übersicht der zuständigen Ämter►
Gehen Sie noch zur Schule oder machen eine Ausbildung und möchten Schüler-BAföG beantragen?
Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und – in der Regel – Akademien ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler liegt die Zuständigkeit grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern, in Ausnahmefällen am Wohnort des Schülers oder der Schülerin.