Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Aufstiegs-BAföG in Hessen versehentlich doppelt ausgezahlt - Fehler wird derzeit behoben

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das so genannte Aufstiegs-BAföG, ist für Juli versehentlich doppelt an einige Empfänger*innen ausgezahlt worden. Inzwischen wurden Bankrückrufe veranlasst. Sie verpflichten die Banken, den Zahlungsempfänger innerhalb von zehn Geschäftstagen über den Rückruf der Überweisung zu informieren. Wir empfehlen Ihnen, dieser Anfrage zuzustimmen. Andernfalls sind Sie verpflichtet, die Rückzahlung des zu viel ausgezahlten Betrages selbst zu veranlassen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des HMWK►

Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Grundsätzlich gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.

Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Fortbildungen zum Techniker oder Erzieher. Es gibt mehr als 700 weitere gleichwertige und damit mit AFBG förderfähige Fortbildungen.

Teilnehmende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für das Meisterstück. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt werden.

Weitere Informationen unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de oder Telefon: 0800-6223634 (kostenfrei)

"Meisterprämie" Hessen
Das Land Hessen zahlt Personen, die seit dem 1. Juni 2024 eine Meisterausbildung oder eine andere gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, eine pauschale Prämie in Höhe von 3.500 €. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Flyer - FAQ - Kostenfreie Meisterausbildung in Hessen►oder auf der Webseite aufstiegspraemie.hessen.de