Die Studienstarthilfe: 1.000 Euro für den Studienstart

Die Studienstarthilfe ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro für Erstsemester aus einkommensschwachen Haushalten. Mit dem Geld sollen Aufwendungen, die typischerweise mit einem Studienstart in Verbindung stehen, wie zum Beispiel der Kauf eines Laptops und Lehr- und Lernmaterialien oder die Zahlung einer Mietkaution oder Umzugskosten finanziert werden.

Die Studienstarthilfe muss nicht zurück gezahlt werden und ist unabhängig von einem späteren BAföG-Antrag.

Voraussetzungen

Die Studienstarthilfe erhalten Personen, die

  • bei Ausbildungsbeginn unter 25 Jahre alt sind,
  • sich erstmalig an einer staatlichen Hochschule oder Akademie (oder als gleichwertig anerkannter privater Institution) in Deutschland, EU-Ausland oder Schweiz immatrikulieren,
  • in Vollzeit studieren und
  • im Monat vor Ausbildungsbeginn allein oder über eine Bedarfsgemeinschaft eine Sozialleistung wie beispielsweise Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld o.ä. (vollständige Liste►) bezogen haben.

Wichtig zu wissen: Die Studienstarthilfe wird nicht auf andere Sozialleistungen oder ein eventuelles BAföG angerechnet.

Antrag stellen - so geht's

Der Antrag auf Studienstarthilfe muss bis zum Ende des Monats, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt, gestellt werden. D.h. bei Studienstart zum 
Wintersemester, das am 1. Oktober beginnt, spätestens bis zum 30. November.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online unter www.bafoeg-digital.de/ams/STUDIENSTARTHILFE 

Für den Antrag benötigt man eine Bescheinigung nach § 9 BAföG (erhältlich über das Online-Portal der Universität oder Studienbüro) und einen Bescheid über die Sozialleistung, die berechtigt, die Studienstarthilfe zu erhalten (Der Bescheid darf nicht älter als 6 Monate sein). Außerdem ist eine Bund-ID notwendig. 

Bei Fragen zum Thema Studienstarthilfe wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie BAföG-Hotline: 0800-223 63 41 des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.