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Zuständigkeiten

Das Studierendenwerk Frankfurt am Main ist als Amt für Ausbildungsförderung für Studierende an folgenden Hochschulen zuständig:

  • Goethe-Universität, Frankfurt am Main,
  • Frankfurt University of Applied Sciences,
  • Hochschule RheinMain Wiesbaden, Rüsselsheim
  • Hochschule Geisenheim
  • Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, Frankfurt am Main,
  • Hochschule für Gestaltung, Offenbach am Main,
  • Staatliche Hochschule für Bildende Künste, Städelschule, Frankfurt am Main,
  • Philosophisch-Theologische Hochschule St. Georgen, Frankfurt am Main,
  • Lutherisch-Theologische Hochschule, Oberursel,
  • EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel, Wiesbaden
  • Hochschule Fresenius (mit AMD, Carl Remigius Medical School, Charlotte Fresenius Hochschule), Idstein, Frankfurt am Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, München, Wiesbaden
  • Provadis School of International Management and Technology, Frankfurt am Main,
  • accadis Hochschule, Bad Homburg
  • Frankfurt School of Finance and Management, Frankfurt am Main
  • University of Labour, Frankfurt am Main
  • Tomorrow University of Applied Sciences, Frankfurt am Main
  • Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit, Wiesbaden

Bitte beachten Sie:

Studierende an der Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM), Frankfurt am Main wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Essen-Duisburg

Studierende an der International School of Management (ISM), Frankfurt am Main wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Dortmund.

Studierende an der Internationalen Hochschule (IU) Frankfurt am Main wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Thüringen.

Studierende an der Hochschule Fresenius - Standort Heidelberg - wenden sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Heidelberg.

Schüler und Auszubildende von Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien finden Ihr zuständiges Amt hier ►

Für Auszubildende in Hessen, die eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Psychotherapie bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapie besuchen wollen, sind nicht die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken zuständig, sondern nach § 45 Abs.1 BAföG die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung. Für laufende Bewilligungszeiträume verbleibt die Zuständigkeit bei dem bisherigen Amt für Ausbildungsförderung. Das zuständige kommunale Amt für Ausbildungsförderung finden Sie hier►