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Sie haben bereits einen Antrag gestellt

Sollte Ihr Anliegen nicht zur Auswahl stehen, wählen Sie bitte eines aus, dass dem Thema am nächsten kommt.

Sie möchten Auslands-BAföG beantragen?

Auslands BAföG wird je nach Zielregion von anderen Ämtern bearbeitet. Das Studierendenwerk Frankfurt am Main prüft kein Auslands BAföG. Richten Sie deshalb bitte Ihre Anfrage an das für das Zielland zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Nähere Informationen und Weltkarte►

Haben sich Ihre Angaben seit der letzten Antragsstellung geändert?

Sie möchten eine Änderung zu folgenden Themen einreichen:

  • Adresse
  • Kontoverbindung
  • Beginn/Ende einer Beschäftigung
  • Änderung der Höhe des Verdienstes
  • Änderung des Krankenversicherungsstatus
  • Studiengangwechsel
  • Hochschulwechsel
  • Exmatrikulation wg. Studienabbruch
  • Urlaubssemester
  • Erfolgreiche Beendigung des Studiums               

Bitte reichen Sie alle Änderungen entweder über das Änderungsformular bei BAföG digital oder über die BAföG digital App ein.
Wenn Sie etwas einreichen möchten, das nicht über das Formular abgedeckt ist, erstellen Sie ein formloses Schreiben und laden dies unter dem Punkt "sonstige Nachweise" hoch.

BAföG Digital►

Sie brauchen Hilfe beim Ausfüllen von Formblättern?

Zu diesem Thema können gerne einen Termin mit unserer allgemeinen BAföG-Beratung vereinbaren.

Persönlichen Beratungstermin vereinbaren►

Sie haben Fragen zu einem Anschreiben des BAföG-Amtes?

Sie haben spezifische Fragen zu bereits eingereichten Unterlagen und komplizierten Sachverhalten, wie ein unkooperatives Elternteil, zu hoher Verdienst, nicht erreichen der Voraussetzung des Leistungsnachweises etc. ? Dann wenden Sie sich direkt an Ihren / Ihre Sachbearbeiter*in►

Sie haben allgemeine Fragen zu Unterlagen, die nachgereicht werden müssen, wie z.B. unvollständige Formblätter, Unterlagen der Eltern oder Vermögensnachweise?
Zu diesem Thema können Sie gerne einen Termin mit unserer allgemeinen BAföG-Beratung vereinbaren

Persönlichen Beratungstermin vereinbaren►

Ist ein Fachrichtungs oder Hochschulwechsel geplant?

Vor Ende des zweiten Semesters:
Fachrichtungswechsel in diesem Teil des Studiums sind beim ersten Wechsel kein Problem. Dieser Zeitraum wird als Orientierungsphase bezeichnet.
Hier bitte wieder das Formblatt 1 ausfüllen.

Nach Ende des zweiten Semesters:
Ein Fachrichtungswechsel zu diesem Zeitpunkt ist immer ein Einzelfallentscheid. Hier müssen Sie eine Begründung abgeben, weshalb ein Fachwechsel in diesem Stadium Ihres Studiums vollzogen werden soll.

Bitte reichen Sie alle Änderungen entweder über das Änderungsformular bei BAföG digital oder über die BAföG digital App ein. Wenn Sie etwas einreichen möchten, das nicht über das Formular abgedeckt ist, erstellen Sie ein formloses Schreiben und laden dies unter dem Punkt "sonstige Nachweise" hoch. BAföG Digital►

Hochschulwechsel
Stellen Sie bitte einen vollständigen Antrag bei dem nächsten, zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (inkl. Immatrikulation und Exmatrikulation vorherige Hochschule und aktuelle Immatrikulation). Ein Hochschulwechsel ohne den gleichzeitigen Wechsel des Studienfaches ist in der Regel unproblematisch und ohne Begründung möglich, so lange keine Verzögerung im Studienverlauf entsteht. BAföG Digital►

Sie müssen Ihren Leistungsnachweis einreichen?

Einmal im Studium muss ein Leistungsnachweis nach § 48 BAföG erbracht werden. Das ist entweder im vierten oder fünften Semester der Fall. Nachzuweisen ist die Leistung zum Ende des vorigen Semesters. Der Nachweis kann durch einen CP Ausdruck oder das Formblatt 5 erbracht werden.

Bitte laden Sie Ihre Nachweise unter dem Punkt "sonstige Nachweise" hoch-BAföG Digital►
Die Formulare finden Sie hier►

Sie haben Fragen zum Thema Job und BAföG?

Studierende dürfen in einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten max. 6.240 € brutto aus nichtselbstständiger Tätigkeit (d.h. im Monat durchschnittlich max. 520 €) verdienen, ohne Abzüge befürchten zu müssen. Beim Ableisten des Praxissemesters gilt eine andere Einkommensberechnung. Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Persönlichen Beratungstermin vereinbaren►

Sie haben Fragen zum Thema Praktium und BAföG?

Wenn dies auf Ihren bereits gestellten Antrag zutrifft, dann wenden Sie sich direkt an Ihren / Ihre Sachbearbeiter*in►

Bei allgemeinen Fragen zu diesem Thema können Sie gerne einen Termin mit unserer allgemeinen BAföG-Beratung vereinbaren.

Persönlichen Beratungstermin vereinbaren►

Sie haben eine Rückforderung erhalten und möchten sich über die Zahlungsmodalitäten erkundigen?

Sie haben eine Forderung vom Studierendenwerk Frankfurt am Main erhalten und möchten sich über die Rückzahlungsmodalitäten informieren? Bitte stellen Sie in der Beratung ausschließlich Fragen zum Rückzahlungsprozess. Eine Überprüfung der Berechnung oder des Grundes der Rückerstattung kann in diesem Rahmen nicht stattfinden.

Persönlichen Beratungstermin vereinbaren►

 

Sie haben eine Rückforderung vom Bundesverwaltungsamt in Köln erhalten? Bitte setzen Sie sich mit den Kolleg*innen des BVA in Verbindung. Wir können zu diesen Bescheiden keine Auskunft geben. BVA►

Sie haben einen Ablehnungsbescheid vom BAföG-Amt erhalten und benötigen Hilfe bei der Finanzierung?

Bei Fragen zu weiteren Finanzierungsangeboten steht Ihnen unsere Sozial- und Finanzierungsberatung► gerne zur Verfügung.

Sie benötigen weitere finanzielle Unterstützung?

Bei Fragen zu weiteren Finanzierungsangeboten steht Ihnen unsere Sozial- und Finanzierungsberatung► gerne zur Verfügung.