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Semesterticket-Härtefonds
Studierende in Frankfurt am Main zahlen automatisch mit dem Semesterbeitrag einen Beitrag für das Semesterticket. Mit diesem können alle im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) einbezogenen Verkehrsmittel benutzt werden mit Ausnahme von ICE-, IC- und EC-Zügen.
Studierende der Goethe-Universität können bei Vorliegen bestimmter Gründe einen Antrag auf Rückerstattung des Semestertickets bei der Härtefondsstelle des Studierendenwerks Frankfurt am Main stellen. Mit der Rückerstattung erlischt die Berechtigung zur Nutzung des AStA-Semestertickets.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online für diese Erstattungsgründe►
Hier geht es zum Antragsportal►
Die Verwaltung des Härtefonds führt das Studierendenwerk Frankfurt am Main im Auftrag des AStA der Goethe-Universität durch. Fragen zur Erstattung beantwortet Ihnen die Härtefondsstelle.
Sprechzeiten
Telefon: 069 798 23088
haertefonds(at)swffm.de
Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist zur Antragstellung!
Weitere Informationen zum Semesterticket und zum Geltungsbereich finden Sie auf der Webseite des AStA der Goethe-Universität►
Die aktuell geltende Satzung finden Sie hier►
Frist Antragstellung
SoSe 2023
Nur noch Anträge auf Erstattung aus gesundheitlichen Gründen
Frist 06.11.2023
WS 23/24
Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte Juli 2023 möglich.